So erhalten Sie die Vergütung
Anlage anmelden, einspeisen und abrechnen lassen
Damit Sie eine Rückliefervergütung erhalten, muss Ihre Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen und bei der BKW angemeldet sein.
Ihr Fachpartner unterstützt Sie bei Anschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme. Die Abrechnung erfolgt in der Regel quartalsweise. Auf der Rechnung ist ersichtlich, ob der eingespeiste Strom gemäss Mindestvergütung oder gemäss Marktpreis vergütet wurde. Bei Anlagen über 150 kW wird keine garantierte Mindestvergütung ausgewiesen.