- Netzanschluss: Der sogenannte Netzanschlussbeitrag der BKW deckt einen Teil der Kosten für Ihren Netzausbau. Der Beitrag ist einmalig zu leisten und abhängig vom Kabelquerschnitt des von Ihnen bestellten Anschlusses.
- Netzkosten: Der Netzkostenbeitrag deckt einen Teil der Kosten des bestehenden Verteilnetzes und wird abhängig von der Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers erhoben. Die Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers ist der maximal zulässige Strom, den die Sicherung unter normalen Betriebsbedingungen führen kann.
- Hausanschlusskasten: Der Hausanschlusskasten wird in der Regel an der Aussenwand Ihres Gebäudes befestigt. Sowohl der Kasten als auch die Montage können bei der BKW bestellt werden.
- Zuschlag für den Hausanschlusskasten im Gebäudeinneren: Wenn Sie den Hausanschlusskasten (resp. den Anschlussüberstromunterbrecher) im Hausinneren montieren lassen möchten, wird ein Zuschlag von CHF 400.- erhoben. Der Anschlussüberstromunterbrecher ist die eingesetzte Sicherung im Hausanschlusskasten.
- Kabelabdichtelement: Das Kabelabdichtelement dichtet das Innere des Kabelschutzrohres ab und wird pauschal mit CHF 200.- verrechnet.