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Die Rundsteuerung geht Ende 2029 ausser Betrieb
Die BKW nimmt die Rundsteuerung am 31. Dezember 2029 ausser Betrieb. Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer Anlage, die darüber gesteuert wird? Dann müssen Sie rechtzeitig handeln. Hier erfahren Sie, welche Anlagen betroffen sind und wie Sie gemeinsam mit Ihrer Elektroinstallateurin oder Ihrem Elektroinstallateur die Umstellung planen.
Hände montieren ein elektrisches Steuergerät in einem Schaltschrank.
Das Wichtigste
Was ist zu tun und um welche Anlagen geht es?
Wenn Sie eine betroffene Anlage besitzen, müssen Sie diese bis zum 31. Dezember 2029 von der Rundsteuerung trennen lassen. Eine Elektroinstallateurin oder ein Elektroinstallateur unterstützt Sie dabei.
Die Rundsteuerung hat rund 50 Jahre lang Boiler, Elektroheizungen, Wärmepumpen und weitere Anlagen zu bestimmten Zeiten ein- und ausgeschaltet. Nun hat sie das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht.
  • Elektroboiler
  • Wärmepumpen
  • Elektrospeicherheizungen
  • Direktheizungen
Eigentümerinnen und Eigentümer
Woher wissen Sie, ob Sie betroffen sind?
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer betroffenen Anlage sind, informieren wir Sie bis Ende 2026 persönlich mit einem Schreiben. Darin erfahren Sie, dass Ihre Anlage noch mit der Rundsteuerung verbunden ist und welche Schritte notwendig sind.
Sie haben kein Schreiben erhalten?Wenn Sie bis Ende 2026 kein Schreiben von uns erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht betroffen sind.Sind Sie trotzdem sicher, dass Ihre Anlage noch an die Rundsteuerung angeschlossen ist? Dann können Sie sich ab Januar 2027 bei uns melden.
Ende 2029Die BKW nimmt die Rundsteuerung am 31. Dezember 2029 ausser Betrieb.Bis Ende 2026Wir informieren betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer persönlich.Umstellung planenBeauftragen Sie eine Elektroinstallateurin oder einen Elektroinstallateur.
Betroffene Anlagen
Welche Massnahmen sind bei welcher Anlage nötig?
Je nach Anlagentyp unterscheiden sich die Massnahmen nach der Trennung von der Rundsteuerung. Wählen Sie den entsprechenden Anlagentyp, um die Empfehlungen für die Umstellung zu sehen.
Mann in orangefarbener Jacke vor einer Küstenlandschaft mit Felsen und Meer im Hintergrund
ElektroboilerNachdem Ihr Boiler von der Rundsteuerung getrennt wurde, muss dieser auf eine geeignete neue Steuerlösung umgestellt werden.
Vorgehen
In drei Schritten zur erfolgreichen Umstellung
Gehen Sie gemeinsam mit Ihrer Elektroinstallateurin oder Ihrem Elektroinstallateur vor. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage nach der Abschaltung weiterhin funktioniert oder rechtzeitig ersetzt wird.
01Elektroinstallateur kontaktierenVereinbaren Sie einen Termin mit einer Elektroinstallateurin oder einem Elektroinstallateur. Gemeinsam klären Sie, welche Massnahmen an Ihrer Anlage nötig sind.02Anlage umstellen lassenIhre Fachperson trennt die Anlage von der Rundsteuerung und richtet bei Bedarf eine neue Steuerung ein oder veranlasst den Ersatz der Anlage.03Funktion prüfen und Umstellung melden lassenIhre Fachperson stellt sicher, dass Ihre Anlage weiterhin einwandfrei funktioniert, und meldet die Trennung bei uns. Sie müssen dafür keine separate Meldung einreichen.
Fachperson finden
Kosten
Wer trägt die Kosten der Umstellung?
Als Eigentümerin oder Eigentümer tragen Sie die Kosten für die Umstellung Ihrer Anlage. Dazu gehören auch allfällige Anpassungen an Ihrer Hausinstallation.
Besprechen Sie mit Ihrer Elektroinstallateurin oder Ihrem Elektroinstallateur, welche Arbeiten nötig sind. So können Sie die Umstellung frühzeitig planen.
Zusatztarife
Was gilt für die Zusatztarife UR und SR?
Mit der Abschaltung der Rundsteuerung entfallen auch die Zusatztarife «NS unterbrechbar (UR)» und «NS steuerbar (SR)».
UR-Tarif (NS unterbrechbar)Wärmepumpen und Direktheizungen mit diesem Zusatztarif werden heute in der Regel zweimal täglich für jeweils zwei Stunden über die Rundsteuerung gesperrt. Dafür erhalten Sie eine Vergütung über den UR-Tarif.SR-Tarif (NS steuerbar)SR-Tarif (NS steuerbar)Werkgesteuerte Elektrospeicherheizungen werden über die Rundsteuerung ein- und ausgeschaltet. Diese Steuerung wird über den SR-Tarif vergütet.Wichtig: Beide Zusatztarife entfallen, sobald die betroffene Anlage von der Rundsteuerung getrennt wird – spätestens jedoch mit der Abschaltung am 31. Dezember 2029. ZweitzählerEin allfälliger Zweitzähler muss deinstalliert werden, wenn die dazugehörige Anlage von der Rundsteuerung getrennt wird. Dieser verursacht sonst unnötige, zusätzliche Kosten für Sie. Konkret fallen für einen Zweitzähler zirka 90 Franken pro Jahr an, die sich im Messtarif niederschlagen.
Gut zu wissen
Rahmenbedingungen
Sanierungspflichten In den Kantonen Bern, Basel-Landschaft und Solothurn müssen konventionelle und werkgesteuerte Elektrospeicherheizungen per Gesetz ersetzt werden. In Solothurn bis am 31. Dezember 2030, in Bern und Basel-Landschaft bis am 31. Dezember 2031. Fördermittel Die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Solothurn und Jura bieten verschiedene Fördermittel, die es sich insbesondere zu prüfen lohnt, wenn der Ersatz einer Anlage in Erwägung gezogen wird. Abschaffung Eigenmietwert Der Eigenmietwert wird per Ende 2028 abgeschafft. Bis dahin können die Kosten für Sanierungen steuerlich geltend gemacht werden. Das kann dafürsprechen Sanierungen, wie zum Beispiel den Ersatz einer Heizung, vor Ende 2028 umzusetzen. Weitere Ratgeber Die öffentliche Energieberatungsstelle Ihres Kantons bietet eine unabhängige und kostenlose Erstberatung. Dort erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie Ihre Heizung ersetzen möchten.
FAQ
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur technischen Umstellung, zum Meldeprozess und zu den geltenden Rahmenbedingungen bei der Abschaltung der Rundsteuerung.
Haben Sie Fragen zur Rundsteuerung oder zur Umstellung Ihrer Anlage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Kundennummer finden Sie entweder auf Ihrer Rechnung oder im myBKW-Kundenportal

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