Gleicher Verknüpfungspunkt
Produktionsanlage und Teilnehmende müssen je nach Anschlusssituation am selben Verknüpfungspunkt angeschlossen sein. Die Karte und die Prüfung im Portal geben dazu eine erste Orientierung.
Mindestens 10 Prozent
Die Produktionsleistung der teilnehmenden Anlagen muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden betragen. Anlagen mit weniger als 500 Betriebsstunden pro Jahr werden nicht berücksichtigt.
Intelligente Messsysteme nötig
Für einen vZEV sind Smart Meter erforderlich. Bei einem genehmigten Antrag installiert die BKW fehlende Smart Meter innerhalb von drei Monaten.
Verbindliche Vertretung
Eine Ansprechperson vertritt den vZEV gegenüber der BKW, meldet Mutationen drei Monate im Voraus und koordiniert Einwilligungen, Konditionen und Abrechnung.
Messdaten selbst abrechnen
Die BKW stellt 15-Minuten-Messdaten im CSV- oder EBIX-Format sowie eine Energieübersicht bereit. Die interne Abrechnung des lokal genutzten Stroms übernimmt der vZEV selbst.
Prüfung, Messung und Daten
Die BKW informiert über die Netztopologie, prüft die Anmeldung, installiert fehlende Smart Meter, misst die vZEV-internen Stromflüsse und rechnet Netzbezug sowie Rückspeisung ab.
Zustimmen und lokal abrechnen
Die Teilnehmenden bestimmen eine Ansprechperson, bestätigen ihre Teilnahme digital, stimmen der Weitergabe der Messdaten zu und regeln die Zahlung für lokal bezogenen Strom beziehungsweise Gutschriften für lokal verkauften Solarstrom.