Gleicher Verknüpfungspunkt
Produktionsanlage und teilnehmende Verbrauchsstellen müssen je nach Anschlusssituation am selben Verknüpfungspunkt angeschlossen sein. Für Unternehmensareale oder benachbarte Gewerbeliegenschaften ist diese Prüfung zentral.
Mindestens 10 Prozent
Die Produktionsleistung der teilnehmenden Anlagen muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden betragen. Bei Unternehmen ist die Anschlussleistung oft höher, deshalb sollte diese Schwelle früh geprüft werden.
Intelligente Messsysteme nötig
Für einen vZEV sind Smart Meter erforderlich. Bei einem genehmigten Antrag installiert die BKW fehlende Smart Meter innerhalb von drei Monaten.
Verbindliche Vertretung
Eine Ansprechperson vertritt den vZEV gegenüber der BKW, meldet Mutationen drei Monate im Voraus und koordiniert Einwilligungen, Konditionen und Abrechnung.
Messdaten selbst abrechnen
Die BKW stellt 15-Minuten-Messdaten im CSV- oder EBIX-Format sowie eine Energieübersicht bereit. Die interne Abrechnung des lokal genutzten Stroms übernimmt der vZEV selbst oder ein beauftragter Dienstleister.
Prüfung, Messung und Daten
Die BKW informiert über die Netztopologie, prüft die Anmeldung, installiert fehlende Smart Meter, misst die vZEV-internen Stromflüsse und rechnet Netzbezug sowie Rückspeisung ab.
Zustimmen und lokal abrechnen
Teilnehmende Unternehmen oder Eigentümerschaften bestimmen eine Ansprechperson, bestätigen ihre Teilnahme digital, stimmen der Weitergabe der Messdaten zu und regeln Zahlungen oder Gutschriften für lokal genutzten Solarstrom.