Unabhängiges Kontrollorgan beauftragen
Eigentümer:innen beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan mit der periodischen Kontrolle. Das Kontrollorgan darf nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der zu prüfenden Installation beteiligt gewesen sein. Sicherheitsberater suchen
Sicherheitsnachweis einreichen
Eigentümer:innen sind dafür verantwortlich, dass die Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll rechtzeitig erhält. Der Nachweis muss mindestens bis zur nächsten Kontrolle aufbewahrt werden.
Installation unabhängig prüfen
Das Kontrollorgan prüft sämtliche Installationen im Gebäude gemäss geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt es den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll aus.
Mängel fachgerecht beheben
Stellt das Kontrollorgan Mängel fest, beauftragen Eigentümer:innen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma. Nach der Behebung bestätigt die Firma die Erledigung gegenüber dem Kontrollorgan.
Sicherheitsnachweis einfordern
Die Netzbetreiberin fordert Eigentümer:innen mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich zur Einreichung des Sicherheitsnachweises auf.