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Einspeisung & Abnahmevergütung
Strom ins Netz einspeisen und marktgerecht vergütet werden
Die Abnahmevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie selbst produzierten erneuerbaren Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie richtet sich neu nach dem aktuellen Spotmarktpreis, also dem Preis für Strom zum Zeitpunkt der Einspeisung. Mit dieser Anpassung können Sie von höheren Preisen profitieren und sehen transparent, wann es sinnvoller ist, den Strom selber zu verbrauchen oder abzuregeln.
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Mitarbeiterin an einem Arbeitsplatz mit mehreren Monitoren, auf denen Diagramme und Messdaten angezeigt werden.
Neues Vergütungsmodell
Was die Abnahmevergütung bedeutet
Das bisherige Modell der Rückliefervergütung orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend vom Bundesamt für Energie berechnet wird.
Die Abnahmevergütung bildet den Wert der eingespeisten Energie viel genauer ab:
  • Stunden mit Strombedarf wird viel vergütet: Der Anreiz steigt, Strom ins Netz einzuspeisen und damit einen höheren Ertrag pro Kilowattstunde zu erzielen.
  • In Stunden mit Stromüberschuss wird wenig vergütet: Damit steigt der Anreiz, in sonnigen Stunden den Eigenverbrauch zu erhöhen und das Netz zu entlasten.
Mann im Anzug sitzt in einem hellen Büro und hält ein Smartphone.
Die dynamische Abnahmevergütung passt besonders gut zu Haushalten, die Produktion, Verbrauch und Speicherung aktiv steuern – idealerweise mit einem Energiemanagementsystem (EMS).
Was bringt mir das neue Modell?
Vorteile bei der neuen Abnahmevergütung für das Einspeisen von Strom ins Netz
Der Wechsel in die dynamische Abnahmevergütung erfolgt aktuell über ein Formular und ist jeweils nur auf Quartalsbeginn möglich.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüft die BKW die Voraussetzungen, insbesondere die notwendige stündliche Messung. Sind die Bedingungen erfüllt, kann der Wechsel auf einen der vorgesehenen quartalsweisen Wechseltermine umgesetzt werden.
Preisübersicht
Wie rechnet sich das?
Der Spotmarktpreis wird für jede Stunde des Folgetags publiziert. Er gilt unabhängig von der Produktionstechnologie und widerspiegelt die aktuelle Marktsituation. Zeiten mit hoher Stromproduktion und tiefer Nachfrage führen in der Regel zu tieferen Preisen. Ist das Angebot knapper und die Nachfrage höher, kann die Vergütung steigen. Mit einem EMS lassen sich Verbrauch und Speicherung besser auf diese Preisentwicklung abstimmen.
Im myBKW-Kundenportal sehen Sie nach ihrer Anmeldung detailliert, wie Ihre Vergütung berechnet wurde. Die Abnahmevergütung der jeweiligen Rechnungsperiode und eine allfällige Mindestvergütungsprämie werden im Kundenportal im Energiemonitoring detailliert erklärt und ausgewiesen.
—Optimierter EigenverbrauchOhne OptimierungAbnahmemenge4'000 kWh4'000 kWhIndividuell erzielter Durchschnittspreis6,48 Rp./kWh5,89 Rp./kWh BFE-Referenzmarktpreis5,89 Rp./kWh 5,89 Rp./kWhMindestvergütung6,00 Rp./kWh 6,00 Rp./kWhDifferenz0,11 Rp./kWh 0,11 Rp./kWhMindestvergütungsprämie4,40 CHF4,40 CHFAbnahmevergütung4'000 kWh x 6,48 Rp. + 4,40 CHF4'000 kWh x 5,89 Rp. + 4,40 CHFSumme:CHF = 263,56 CHFCHF = 240,00 CHF
Der BFE-Referenzmarktpreis zeigt, welchen durchschnittlichen Marktwert eingespeister Strom in einem Quartal erzielt hat. Er wird vom Bundesamt für Energie berechnet. Für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt gilt eine Mindestvergütung von 6,00 Rp./kWh. Liegt der BFE-Referenzmarktpreis darunter, wird die Differenz als Mindestvergütungsprämie vergütet.
Diese Prämie erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren oder nicht. Wenn Sie Ihren Eigenverbrauch gezielt steuern, können Sie zusätzlich einen höheren durchschnittlichen Preis erzielen. Das Beispiel ist bewusst vereinfacht gewählt und keine Preisprognose für 2026.
So funktioniert die Mindestvergütung
Die Mindestvergütung wird zusätzlich zur Abnahmevergütung ausbezahlt. Wie hoch sie ist, hängt von der Leistung Ihrer Photovoltaikanlage ab. Die gesamte Vergütung setzt sich somit aus der Abnahmevergütung und der Mindestvergütung zusammen.

Beispiel einer Anlage <30 kW im vergleich zur Rückliefervergütung (RLV)

Ihre Vergütung
Das ändert sich bis 2027
Die dynamische Abnahmevergütung wirkt sich nicht bei jeder Solaranlage gleich aus. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von einem Fachpartner Ihrer Wahl beraten. Gemeinsam können Sie eine passende Lösung für Ihre Anlage finden.
Seit Mitte 2026WahlproduktFreiwilliger Wechsel auf die Abnahmevergütung für die Quartale jetzt möglich. Nutzen Sie die Vorteile bereits heute und bereiten Sie sich optimal vor. Ab 2027Für neue AnlagenAb 1. Januar 2027 gilt die dynamische Abnahmevergütung für neue Photovoltaikanlagen. Auch mit einer bestehenden Anlage können Sie freiwillig wechseln. Dafür brauchen Sie einen Smart Meter oder einen Lastgangzähler.Ab 2028Alle AnlagenAb 2028 gilt die dynamische Abnahmevergütung für alle Anlagen. Wir informieren Sie rechtzeitig, bevor wir Ihre Anlage umstellen.VoraussetzungSmart Meter oder LastgangzählerMit der Umsetzung der Revision des Energiegesetzes wird die Abnahmevergütung für Ihren eingespeisten Strom zur gesetzlich vorgeschriebenen Standardvergütung für alle PV-Anlagenbesitzerinnen und -besitzer.
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Ihre BKW Kundennummer finden Sie entweder auf Ihrer Rechnung oder im Kundenportal

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Für die stündliche Erfassung Ihrer Einspeisung ist ein Smart Meter zwingend erforderlich.
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So setzt sich Ihre Abnahmevergütung zusammen
Preisblatt Abnahmevergütung
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Abnahmevergütung der BKW
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FAQ
Häufige Fragen zur Abnahmevergütung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung, zu den quartalsweisen Wechselterminen, zu den Voraussetzungen oder zur Optimierung mit EMS? Der BKW Kundendienst unterstützt Sie gerne.

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