Gemeinsamer Hausanschlusspunkt
Alle teilnehmenden Parteien und die Produktionsanlage müssen hinter demselben Hausanschlusspunkt angeschlossen sein.
Mindestens 10 Prozent
Die Gesamtproduktionsleistung muss mindestens 10 Prozent der Gesamtverbrauchsleistung aller teilnehmenden Endverbraucherinnen und Endverbraucher betragen.
Verbindliche Vertretung
Eine Ansprechperson vertritt den ZEV gegenüber der BKW und ist Rechnungskontakt für Netzanschluss, Versorgungsinformationen und Abrechnung.
Interne Kosten regeln
Die Teilnehmenden regeln die interne Abrechnung des lokal genutzten Stroms selbst. Bei Bedarf kann ein ZEV-Dienstleister beigezogen werden.
Netz, Messung und Abrechnung
Die BKW prüft die ZEV-Anmeldung, demontiert bisherige BKW Zähler, installiert und verantwortet den ZEV-Zähler am gemeinsamen Hausanschlusspunkt und rechnet Strombezug sowie Rückspeisung über das öffentliche Netz mit der ZEV-Ansprechperson ab.
Verträge, Zustimmung und Zahlung
Die Teilnehmenden bestimmen eine Ansprechperson, stimmen der Teilnahme zu, regeln Konditionen und Aufgaben innerhalb des ZEV vertraglich und bezahlen den lokal bezogenen Strom an die ZEV-Ansprechperson oder den ZEV-Dienstleister.