HaushalteSolar & EigenstromStrom mit Nachbarn teilenZusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV)
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Solarstrom lokal im ZEV teilen
Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nutzen mehrere Parteien lokal produzierten Solarstrom gemeinsam – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus, Gewerbepark oder landwirtschaftlichen Betrieb.
Zwei Mitarbeitende betrachten Bildschirme an einem Arbeitsplatz mit mehreren Monitoren.
ZEV kurz erklärt
Lokale Energie innerhalb eines gemeinsamen Anschlusses nutzen
Ein ZEV ist die direkte Form, um Strom aus eigener Solarproduktion lokal zu teilen.
Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilen mehrere Parteien Solarstrom innerhalb eines Gebäudes oder zwischen zusammenhängenden beziehungsweise privat verbundenen Gebäuden. Gegenüber der BKW tritt der ZEV als ein gemeinsamer Kunde auf. Die interne Abrechnung und die vertraglichen Regelungen zwischen den Teilnehmenden organisiert der ZEV selbst.
Überblick
Was beim ZEV wichtig ist
Die wichtigsten Punkte zu Voraussetzungen, Rollen, Kosten und Änderungen im Überblick.
Lächelnde Person in rotem Rollkragenpullover vor blauem Himmel
VoraussetzungenEin ZEV ist möglich, wenn die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorgehen
In 6 Schritten zum ZEV
Ein ZEV muss bei der BKW mindestens drei Monate vor der Aktivierung beantragt werden.
Prüfen Sie zuerst die Voraussetzungen und eröffnen Sie den Antrag im ZEV-Portal. Danach ergänzt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur die notwendigen Meldeformulare und reicht den Antrag bei der BKW ein.
01Voraussetzungen prüfenPrüfen Sie, ob Anschluss, Produktionsleistung, Teilnahme und interne Organisation die Anforderungen erfüllen.02Antrag eröffnenRegistrieren Sie sich im ZEV-Portal und füllen Sie das Antragsformular aus.03Antrag einreichenIhre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur ergänzt den Antrag mit Installationsanzeige, Messschema, Situationsplan und weiteren Unterlagen.04Prüfung und BewilligungDie BKW prüft den Antrag und sendet die Bewilligung an die Elektroinstallateurin oder den Elektroinstallateur.05Zähler austauschenPrivate Zähler werden installiert, bisherige BKW Zähler demontiert und ein ZEV-Zähler am gemeinsamen Hausanschlusspunkt eingerichtet.06Schlussrechnung erhaltenMit dem Ausbau der bisherigen BKW Zähler erhalten die Teilnehmenden eine Schlussrechnung. Danach erfolgt die Stromrechnung über die ZEV-Ansprechperson.
ZEV-Portal
Kosten und Abrechnung
Der ZEV regelt die interne Abrechnung selbst
Gegenüber der BKW tritt der ZEV als gemeinsamer Kunde auf. Innerhalb des ZEV gelten die Vereinbarungen der Teilnehmenden.
Für die Abrechnung innerhalb des ZEV werden private Zähler eingesetzt. Die bisherigen BKW Zähler werden demontiert. Am gemeinsamen Hausanschlusspunkt misst ein ZEV-Zähler den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und die Rückspeisung ins Netz. Diese Werte rechnet die BKW mit der ZEV-Ansprechperson ab.
Häufige Fragen
Fragen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Antworten zu Voraussetzungen, Messung, Anmeldung und Änderungen.
Downloads
Dokumente zum ZEV
Die wichtigsten Unterlagen zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
Besondere Geschäftsbedingungen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) (PDF, 117 kB)
Download
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: Freier Marktzugang (PDF, 100 kB)
Download
Wir beantworten Ihre offenen Fragen zum ZEV, zur Anmeldung, zu Mutationen oder zur Auflösung eines bestehenden Zusammenschlusses.

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