Strom im Quartier teilen
Stromproduzent:innen und Verbraucher:innen können lokal produzierten Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde gemeinsam nutzen.
Solarstrom lokal kaufen und verkaufen
Produzent:innen können ihren Solarstrom lokal anbieten. Verbraucher:innen können lokalen Solarstrom beziehen – auch ohne eigene Photovoltaikanlage.
Rabatt auf lokal geteilten Strom
Für den über das öffentliche Verteilnetz transportierten, in der Gemeinschaft produzierten Solarstrom verrechnet die BKW ein reduziertes Netznutzungsentgelt.
Gleiches Netzgebiet und gleiche Netzebene
Alle Teilnehmenden müssen im Netz der BKW auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Die maximale Ausdehnung umfasst das Gebiet einer Gemeinde; massgeblich ist die Netztopologie.
Mindestens 5 % Produktionsleistung
Die Produktionsleistung der Anlagen in der LEG muss im Verhältnis zur Anschlussleistung der Teilnehmenden mindestens 5 % betragen.
Interne Organisation selbst regeln
Die LEG organisiert die Abrechnung für intern ausgetauschten Strom selbst. Das bringt administrativen Aufwand und gegebenenfalls Kosten für Dienstleister mit sich.
BKW
Prüft die LEG, installiert bei Bedarf Smart Meter, misst Produktion und Verbrauch und stellt die Messdaten für die Abrechnung bereit.
Betreiber:in
Gründet und verwaltet die LEG, regelt die Teilnahme und rechnet den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom ab.
Produzent:innen
Stellen ihren lokal produzierten Solarstrom der LEG zur Verfügung und speisen überschüssigen Strom ins Netz ein oder verkaufen ihn am Markt.
Verbraucher:innen
Beziehen Solarstrom aus der LEG. Reicht dieser nicht aus, beziehen sie den zusätzlich benötigten Strom weiterhin von BKW oder auf dem freien Markt.
- Erscheint bei einem Gebäude kein Punkt, wird die Machbarkeit nach der Eingabe im Portal manuell geprüft.
- Wenden Sie sich an Ihren Verteilnetzbetreiber, wenn Ihr Standort ausserhalb des Versorgungsgebiets der BKW (blau hinterlegt) liegt.
- Es kann vorkommen, dass innerhalb eines Gemeindegebiets und auf derselben Netzebene keine LEG gebildet werden kann, da Spannungsebenen über 36 kV nicht für den Stromaustausch genutzt werden dürfen. Dies ist eine regulatorische Vorgabe.
- Änderungen in der Netztopologie können dazu führen, dass sich auch die LEG-Karte entsprechend anpasst, da die BKW ihr Netz kontinuierlich ausbaut und weiterentwickelt.