Fachpersonen & PartnerStrom & NetzeNotfallsteuerung
Für Fachpartner:innen
Notfallsteuerung im BKW Verteilnetz
Die Notfallsteuerung hilft, in Ausnahmesituationen lokale Stromunterbrüche zu verhindern und die Qualität der Stromversorgung sicherzustellen.
Technische Anforderungen
Q&A herunterladen
Landstrasse entlang eines Blumenfelds mit Strommasten unter blauem Himmel
Worum geht es?
Gezielte Steuerung nur in Ausnahmesituationen
Im Notfall darf der Verteilnetzbetreiber die Leistung einzelner Anlagen vorübergehend begrenzen.
Die BKW setzt die Notfallsteuerung ein, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb nötig ist – insbesondere zur Einhaltung der Spannungsgrenzwerte und zur Vermeidung lokaler Stromunterbrüche. Die Massnahme ist auf Ausnahmefälle beschränkt und wird gezielt, minimal invasiv und nur so lange wie nötig eingesetzt.
Betroffene Anlagen
Welche Anlagen müssen vorbereitet werden?
Je nach Anlagentyp, Leistung und Stichtag gelten unterschiedliche technische Anforderungen.
Massgebend ist das Datum, an dem das Technische Anschlussgesuch (TAG) eingereicht wurde. Es gelten die technischen Anschlussbedingungen am Tag des TAG-Eingangs.
EnergieerzeugungsanlagenPV- und EEA-AnlagenEnergieerzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Gesamtleistung müssen mit den nötigen Vorkehrungen für die Notfallsteuerung ausgestattet werden. Für Anlagen ab 300 kW gelten besondere Anforderungen.Technische Anforderungen ansehenLadestationenLadeinfrastruktur über 3,7 kWLadestationen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung sind betroffen. Hinter demselben Anschlusspunkt kann der Anlagenbesitzer bestimmen, wie ein Steuerbefehl auf einzelne Ladestationen verteilt wird.Q&A herunterladenWärmepumpenWärmepumpen über 3,7 kWWärmepumpen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung müssen die Vorgaben berücksichtigen. Bei Anlagen über 300 kW wird die Anbindung im Einzelfall geprüft.TAB ab 2026 ansehenBatteriespeicherSpeicher je nach Leistung und BetriebsartBatteriespeicher sind betroffen, wenn sie die Leistungsgrenzen erreichen und Strom ins Netz einspeisen können. Speicher ab 300 kW sind betroffen, wenn sie Strom einspeisen und/oder aus dem Netz beziehen können.TAB ab 2026 ansehen
Je nach Anlage erfolgt die Anbindung an die Notfallsteuerung über eine fernwirktechnische Anbindung an die Zentrale Leitstelle der BKW oder über ein Relais, das im Stromzähler verbaut wird. Für die Umsetzung nach dem Schaltgerät – also «behind the meter» – ist die Netzanschlussnehmerin bzw. der Netzanschlussnehmer verantwortlich.
Techniker in orangefarbener Arbeitskleidung prüft Messgeräte in einem Schaltschrank.
Häufige Fragen
Fragen zur Notfallsteuerung
Antworten zu TAG, Verantwortung, Steuerbefehl und Sonderfällen.
Downloads
Technische Unterlagen zur Notfallsteuerung
Alle relevanten Dokumente aus der alten Seite für Planung, Umsetzung und Bestellung.
Q&A Notfallsteuerung (PDF, 304 kB)
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Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung (PDF, 746 kB)
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Faktenblatt Anschluss Energieerzeugungsanlagen ≥ 500 kW (PDF, 310 kB)
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Anforderungen an fernwirktechnische Anbindung von EEA ≥ 500 kW (PDF, 915 kB)
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Bestellformular Fernwirkkomponente EEA (PDF, 256 kB)
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Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung: EEA, LMS & BESS ≥ 300 kW ab 1. November 2026 (PDF, 841 kB)
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Technische Anforderungen zwecks Notfallsteuerung: EEA & BESS (>30–299 kW), LMS & WP (>3,7–299 kW) ab 1. November 2026 (PDF, 782 kB)
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