Im Notfall darf der Verteilnetzbetreiber die Leistung einzelner Anlagen vorübergehend begrenzen.
Die BKW setzt die Notfallsteuerung ein, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb nötig ist – insbesondere zur Einhaltung der Spannungsgrenzwerte und zur Vermeidung lokaler Stromunterbrüche. Die Massnahme ist auf Ausnahmefälle beschränkt und wird gezielt, minimal invasiv und nur so lange wie nötig eingesetzt.
Betroffene Anlagen
Welche Anlagen müssen vorbereitet werden?
Je nach Anlagentyp, Leistung und Stichtag gelten unterschiedliche technische Anforderungen.
Massgebend ist das Datum, an dem das Technische Anschlussgesuch (TAG) eingereicht wurde. Es gelten die technischen Anschlussbedingungen am Tag des TAG-Eingangs.
Energieerzeugungsanlagen
PV- und EEA-Anlagen
Energieerzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW installierter Gesamtleistung müssen mit den nötigen Vorkehrungen für die Notfallsteuerung ausgestattet werden. Für Anlagen ab 300 kW gelten besondere Anforderungen.Technische Anforderungen ansehen
Ladestationen
Ladeinfrastruktur über 3,7 kW
Ladestationen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung sind betroffen. Hinter demselben Anschlusspunkt kann der Anlagenbesitzer bestimmen, wie ein Steuerbefehl auf einzelne Ladestationen verteilt wird.Q&A herunterladen
Wärmepumpen
Wärmepumpen über 3,7 kW
Wärmepumpen mit mehr als 3,7 kW installierter Gesamtleistung müssen die Vorgaben berücksichtigen. Bei Anlagen über 300 kW wird die Anbindung im Einzelfall geprüft.TAB ab 2026 ansehen
Batteriespeicher
Speicher je nach Leistung und Betriebsart
Batteriespeicher sind betroffen, wenn sie die Leistungsgrenzen erreichen und Strom ins Netz einspeisen können. Speicher ab 300 kW sind betroffen, wenn sie Strom einspeisen und/oder aus dem Netz beziehen können.TAB ab 2026 ansehen
Technische Umsetzung
Anbindung über Fernwirktechnik oder Relais
Je nach Anlage erfolgt die Anbindung an die Notfallsteuerung über eine fernwirktechnische Anbindung an die Zentrale Leitstelle der BKW oder über ein Relais, das im Stromzähler verbaut wird. Für die Umsetzung nach dem Schaltgerät – also «behind the meter» – ist die Netzanschlussnehmerin bzw. der Netzanschlussnehmer verantwortlich.
Häufige Fragen
Fragen zur Notfallsteuerung
Antworten zu TAG, Verantwortung, Steuerbefehl und Sonderfällen.
Downloads
Technische Unterlagen zur Notfallsteuerung
Alle relevanten Dokumente aus der alten Seite für Planung, Umsetzung und Bestellung.