HaushalteSolar & EigenstromRückerstattung Anschlussleitung
Rückerstattung Anschlussleitung
Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung zurückfordern
Wenn beim Anschluss einer grossen Energieerzeugungsanlage die Anschlussleitung verstärkt werden musste, können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten zurückerstattet werden.
Techniker in orangefarbener Arbeitskleidung arbeitet an einem offenen Verteilerkasten auf einer Wiese vor Wohnhäusern.
Was gilt?
Rückerstattung für den Leitungsabschnitt ausserhalb der Parzelle
Die Rückerstattung betrifft die Verstärkung der Anschlussleitung zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt.
Beim Anschluss einer grossen Energieerzeugungsanlage kann es nötig sein, die Anschlussleitung zu verstärken. Neu können die Kosten für den Leitungsabschnitt zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt nach Fertigstellung der Anlage über ein Rückerstattungsformular zurückgefordert werden. Die Rückerstattung beträgt maximal CHF 50.00 pro kW installierter Leistung.
Prozess
Vom Antrag bis zur Auszahlung
Sie reichen den Antrag bei der BKW ein. Die weitere Prüfung und Rückerstattung erfolgt im Zusammenspiel mit Swissgrid.
Die BKW prüft die Angaben, ergänzt sie bei Bedarf und leitet den Antrag an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid weiter. Swissgrid entscheidet über die Rückerstattung und zahlt den Betrag an die BKW aus. Anschliessend leitet die BKW den Rückerstattungsbetrag an Sie weiter.
01Antrag einreichenSie reichen das Antragsformular für die Rückerstattung mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen ein.02Prüfung durch die BKWDie BKW prüft die Angaben und ergänzt sie bei Bedarf, bevor der Antrag an Swissgrid weitergeleitet wird.03Antrag an SwissgridDie BKW stellt den Antrag bei Swissgrid. Swissgrid prüft den Antrag und entscheidet über die Rückerstattung.04Auszahlung erhaltenSwissgrid zahlt den Rückerstattungsbetrag an die BKW. Die BKW zahlt den Betrag anschliessend an Sie aus.
Kostenrahmen
Wie hoch kann die Rückerstattung sein?
Die Höhe hängt von den effektiven Kosten und der installierten Leistung der Anlage ab.
Rückerstattet werden können Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung zwischen Parzellengrenze und Netzanschlusspunkt. Der maximale Betrag beträgt CHF 50.00 pro kW installierter Leistung. Beispiel: Bei 70 kW Leistung beträgt der Maximalbetrag CHF 3'500.
Antragsformular
Antragsformular
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Kontaktangaben
Zahlungsinformationen(Die Auszahlung erfolgt an die angegebene Zahlungsadresse)
Anlage
Dokumente
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Häufige Fragen
Fragen zur Rückerstattung der Anschlussleitung
Antworten zu Voraussetzungen, TAG, Anschlussleitung und Auszahlung.
Bei Fragen zum Antrag, zu den Voraussetzungen oder zum Prozess unterstützt Sie die BKW gerne. Nach Einreichung des vollständigen Antrags prüft die BKW die Angaben und leitet den Antrag an Swissgrid weiter.

Ihre Kundennummer finden Sie entweder auf Ihrer Rechnung oder im myBKW-Kundenportal

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