Gemeinsamen Hausanschluss prüfen
Alle teilnehmenden Verbrauchsstellen und die Produktionsanlage müssen hinter demselben Hausanschlusspunkt liegen. Diese Abgrenzung ist vor Planung und Einreichung eindeutig zu klären.
Zähler und Schema sauber planen
Private Zähler, ZEV-Zähler, Produktionsmessung und Messschema müssen nachvollziehbar geplant werden. Die bisherigen BKW Zähler werden im ZEV in der Regel demontiert.
10-%-Regel berücksichtigen
Die Gesamtproduktionsleistung muss mindestens 10 % der Gesamtverbrauchsleistung aller teilnehmenden Endverbraucher:innen betragen.
Unterlagen vollständig einreichen
Installationsanzeige, Messschema, Situationsplan und weitere erforderliche Unterlagen müssen vollständig und konsistent eingereicht werden. Der Antrag ist mindestens drei Monate vor Aktivierung zu stellen.
Abrechnung und Rollen erklären
Endkund:innen müssen verstehen, dass der ZEV gegenüber der BKW als gemeinsamer Kunde auftritt und die interne Abrechnung, Konditionen und Zuständigkeiten selbst regelt.
Ansprechperson festlegen
Eine verbindliche Ansprechperson vertritt den ZEV gegenüber der BKW. Sie ist zentral für Rechnungen, Mutationen, technische Rückfragen und spätere Anpassungen.