Sie haben Ihre LEG vorbereitet und die Teilnehmenden festgelegt? Dann können Sie Ihre LEG über das BKW LEG-Portal beantragen. Erfahren Sie, welche Angaben Sie dafür benötigen und wie die Anmeldung abläuft.
Legen Sie fest, welche Verbrauchs- und Produktionsmesspunkte Teil Ihrer LEG werden sollen. Stellen Sie sicher, dass die Teilnehmenden der Teilnahme zugestimmt haben.
myBKW Konten sicherstellen
Alle Teilnehmenden benötigen ein myBKW Konto. Falls noch nicht vorhanden, müssen sie dieses vor der Anmeldung erstellen.
Verträge abschliessen
Schliessen Sie mit allen Teilnehmenden einen privatrechtlichen Vertrag ab und regeln Sie darin die Bedingungen für die Teilnahme an Ihrer LEG.
Angaben zur LEG bereithalten
Halten Sie die benötigten Angaben zur LEG und zu den beteiligten Messpunkten bereit. Diese benötigen Sie für die Erfassung im LEG-Portal.
Abrechnung vorbereiten
Klären Sie, wie Sie den innerhalb der LEG ausgetauschten Strom abrechnen. Für den Bezug der Abrechnungsdaten benötigen Sie eine EIC-Nummer.
Antrag einreichen
Sind alle Angaben und Voraussetzungen vollständig, können Sie Ihre LEG im BKW LEG-Portal beantragen.
Im LEG-Portal
So beantragen Sie Ihre LEG
Erfassen Sie Ihre LEG im BKW LEG-Portal und laden Sie die Teilnehmenden zur Bestätigung ein. Anschliessend prüft BKW den Antrag und bereitet die Aktivierung vor.
Als Betreiber:in registrieren
Schritt 01
Als Betreiber:in registrieren
Registrieren Sie sich im BKW LEG-Portal als Betreiber:in.
LEG konfigurieren
Schritt 02
LEG konfigurieren
Legen Sie die Rabattstufe, das Abrechnungsmodell und den gewünschten Aktivierungszeitpunkt fest.
Teilnehmende erfassen und Antrag absenden
Schritt 03
Teilnehmende erfassen und Antrag absenden
Erfassen Sie alle produzierenden und verbrauchenden Teilnehmenden mit ihrer Messpunktnummer und senden Sie den Antrag ab. Wichtig: Nach dem Absenden können Sie den Antrag nicht mehr bearbeiten. Weitere Teilnehmende können Sie erst nach der Gründung der LEG hinzufügen.
Teilnahme bestätigen lassen
Schritt 04
Teilnahme bestätigen lassen
Alle erfassten Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme im BKW Kundencenter bestätigen – spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Aktivierungsdatum.
Prüfung durch BKW
Schritt 05
Prüfung durch BKW
BKW prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird die LEG innerhalb von drei Monaten zum gewählten Zeitpunkt aktiviert.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, informieren wir Sie und lehnen den Antrag ab. Sie können die LEG anschliessend erneut beantragen. Die Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme dann erneut bestätigen.
Smart Meter installieren
Schritt 06
Smart Meter installieren
Falls bei einzelnen Teilnehmenden noch kein BKW Smart Meter vorhanden ist, wird dieser innerhalb der dreimonatigen Frist installiert.
LEG starten
Schritt 07
LEG starten
Nach erfolgreicher Aktivierung geht Ihre LEG in die Betriebsphase über.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum LEG-Antrag
Hier finden Sie Antworten zu Antrag, Bestätigung, Fristen und Aktivierung Ihrer LEG.
Kontakt
Fragen zu Ihrem LEG-Antrag?
Haben Sie Fragen zum Antrag, zur Erfassung der Teilnehmenden oder zum LEG-Portal? Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Messpunktnummer identifiziert einen Messpunkt eindeutig. Teilnehmende finden ihre Messpunktnummer auf ihrer Stromrechnung beziehungsweise im BKW Kundencenter unter «Produkte & Verträge».
Für die LEG benötigen Sie die Messpunktnummern der teilnehmenden Verbrauchs- und Produktionsmesspunkte. Bei einem Einfamilienhaus mit eigener Stromproduktion gibt es beispielsweise einen Messpunkt für den Verbrauch und einen für die Produktion.
Bitten Sie die interessierten Teilnehmenden, Ihnen ihre Messpunktnummern für Verbrauch und Produktion mitzuteilen. Die Teilnehmenden finden diese Angaben auf ihrer Stromrechnung beziehungsweise im BKW Kundencenter. Sie benötigen die Messpunktnummern, um die Teilnehmenden im LEG-Portal zu erfassen.
Die erfassten Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme im BKW Kundencenter. Die Bestätigung muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Aktivierungsdatum vorliegen.
Die Produktionsleistung innerhalb der LEG muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden betragen. Durch die separate Erfassung von Produktion und Verbrauch kann geprüft werden, ob Ihre LEG diese Voraussetzung erfüllt.
Falls noch kein BKW Smart Meter vorhanden ist, wird dieser innerhalb der dreimonatigen Frist installiert.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, informieren wir Sie und lehnen den Antrag ab. Sie können die LEG anschliessend erneut beantragen. Die Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme dann erneut bestätigen.